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   BFH, 04.04.1997 - X R 144/94   

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https://dejure.org/1997,11885
BFH, 04.04.1997 - X R 144/94 (https://dejure.org/1997,11885)
BFH, Entscheidung vom 04.04.1997 - X R 144/94 (https://dejure.org/1997,11885)
BFH, Entscheidung vom 04. April 1997 - X R 144/94 (https://dejure.org/1997,11885)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.08.1988 - VII B 76/88

    Beschwerde - Änderung von Anträgen - Streitgegenstand - Wesentliche Veränderung

    Auszug aus BFH, 04.04.1997 - X R 144/94
    Denn der BFH hat insbesondere im Revisionsverfahren die Funktion eines Rechtsmittelgerichts, das die Vorentscheidung auf Rechtsverletzungen zu überprüfen hat; er handelte funktionswidrig, würde er über Angelegenheiten entscheiden, die noch nicht Gegenstand einer Vorentscheidung gewesen sind (vgl. zum Beschwerdeverfahren BFH-Beschlüsse vom 23. August 1988 VII B 76/88, BFHE 154, 29, BStBl II 1988, 952; vom 16. März 1995 VIII B 158/94, BFH/NV 1995, 680, m. w. N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 16.03.1995 - VIII B 158/94

    Besteuerung von lediglich gutgeschriebenen "Renditen" als Kapitalerträge -

    Auszug aus BFH, 04.04.1997 - X R 144/94
    Denn der BFH hat insbesondere im Revisionsverfahren die Funktion eines Rechtsmittelgerichts, das die Vorentscheidung auf Rechtsverletzungen zu überprüfen hat; er handelte funktionswidrig, würde er über Angelegenheiten entscheiden, die noch nicht Gegenstand einer Vorentscheidung gewesen sind (vgl. zum Beschwerdeverfahren BFH-Beschlüsse vom 23. August 1988 VII B 76/88, BFHE 154, 29, BStBl II 1988, 952; vom 16. März 1995 VIII B 158/94, BFH/NV 1995, 680, m. w. N. der Rechtsprechung).
  • BVerfG, 27.02.1997 - 1 BvR 1220/88

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung

    Auszug aus BFH, 04.04.1997 - X R 144/94
    das Revisionsverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die unter den Aktenzeichen 1 BvR 1220/88 und 1 BvR 66/90 anhängigen Verfassungsbeschwerden auszusetzen.
  • BFH, 19.02.1992 - X R 164/90

    Anforderung an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 04.04.1997 - X R 144/94
    Der Revisionskläger muß im einzelnen dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen (BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470; vom 19. Februar 1992 X R 164/90, BFH/NV 1992, 536).
  • BFH, 08.05.1985 - I R 108/81

    Revision - Revisionsbegründung - Abweichung von der Rechtsprechung des BFH - Rüge

    Auszug aus BFH, 04.04.1997 - X R 144/94
    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck des § 120 Abs. 2 FGO, das Revisionsgericht zu entlasten und den Revisionskläger zu zwingen, Inhalt, Umfang und Zweck des Revisionsangriffs von vornherein klarzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Mai 1985 I R 108/81, BFHE 144, 40, BStBl II 1985, 523).
  • BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83

    Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf

    Auszug aus BFH, 04.04.1997 - X R 144/94
    Der Revisionskläger muß im einzelnen dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen (BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470; vom 19. Februar 1992 X R 164/90, BFH/NV 1992, 536).
  • BFH, 20.08.2012 - I R 3/12

    Ordnungsgemäße Revisionsbegründung

    Der Revisionskläger muss danach im Einzelnen und in Auseinandersetzung mit der Argumentation des FG dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen (z.B. Senatsbeschluss vom 7. April 2010 I R 34/06, BFH/NV 2010, 1466; BFH-Beschluss vom 4. April 1997 X R 144/94, BFH/NV 1997, 690, mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BFH, 23.06.1999 - X R 113/96

    Eigenhändige Unterschrift im Klageverfahren

    Die Kläger liefern in ihrer Revisionsbegründung, die sich in allgemeinen Einwänden erschöpft und die erforderliche Auseinandersetzung mit dem FG-Urteil (vgl. dazu BFH-Entscheidungen vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752, Ziff. 2 der Gründe, und vom 4. April 1997 X R 144/94, BFH/NV 1997, 690, ständige Rechtsprechung) vermissen läßt, keinen konkreten Anhaltspunkt dafür, daß die im angefochtenen Urteil vorgenommene Gesamtwürdigung einen Rechtsfehler enthält.
  • BFH, 13.11.1998 - X R 31/97

    Wiedereinsetzung; Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe; Büroversehen

    Zu einer ordnungsmäßigen Revisionsbegründung bedarf es einer zumindest kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils, aus der zu erkennen ist, daß der Revisionskläger die Begründung dieses Urteils und sein eigenes Vorbringen überprüft hat (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. April 1997 X R 144/94, BFH/NV 1997, 690, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 16.10.1998 - III R 7/98

    Revisionsbegründung

    Der Revisionskläger muß danach im einzelnen dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen (BFH-Beschluß vom 4. April 1997 X R 144/94, BFH/NV 1997, 690, m.w. Rechtsprechungshinweisen).
  • BFH, 15.05.2002 - X R 71/01

    Fristverlängerung für Revisionsbegründung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Der innerhalb der Revisionsbegründungsfrist eingegangene Schriftsatz vom 14. Dezember 2001 genügt nicht den Anforderungen des § 120 Abs. 3 FGO, denn zu einer ordnungsmäßigen Revisionsbegründung bedarf es einer zumindest kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils, aus der zu erkennen ist, dass der Revisionskläger die Begründung dieses Urteils und sein eigenes Vorbringen überprüft hat (BFH-Beschluss vom 4. April 1997 X R 144/94, BFH/NV 1997, 690, ständige Rechtsprechung).
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